Weiterbildung in der Versicherungswirtschaft: Pflicht trifft auf Bedarf
Seit Dezember 2018 ist die Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler in Deutschland geltendes Recht. Auch unabhängig von der Weiterbildungspflicht ist der Weiterbildungsbedarf in der Versicherungswirtschaft hoch. Dafür sorgen die digitale Transformation, Märkte im Wandel, agile Konkurrenz aus der Fintech und nicht zuletzt die Folgen der COVID19-Pandemie.
Inhalt
Weiterbildungspflicht für mehr Beratungsqualität
Als der amerikanische Präsident George W. Bush seine Landsleute motivierte, sich Häuser zu bauen und dafür Schulden zu machen, kalkulierte er wohl nicht ein, dass daraus eine der Ursachen für die weltweite Finanzkrise entstehen würde. Der Immobilienboom in den USA, finanziert durch zum Teil hoch verzinste Hypotheken, fand ein jähes Ende, als viele Menschen ihre Hypotheken nicht mehr bedienen konnten. Banken erlitten existenzbedrohende Verluste, auch Versicherungen waren betroffen, die das Geld ihrer Versicherten in Hypothekendarlehen angelegt hatten.
Die Folge: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Versicherungswirtschaft sind seit 2008 wesentlich strikter.
Risikomanagement – neue Rollen für Versicherer
In den meisten betroffenen Ländern wollen die Gesetzgeber, dass die Unternehmen ihre Risiken effektiver managen und Vertrauen aufbauen – nicht nur unter ihren Geschäftspartnern, sondern vor allem zu ihren Versicherten. Diese Regeln weisen den Versicherern eine neue Rolle zu. Das bedeutet, dass Training für sie nicht mehr nur eine Option sein darf, sondern Weiterbildung in der gesamten Branche verpflichtend ist.
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Weiterentwickelte Anforderungen für Versicherer
Seit Januar 2016 gilt in Europa die Solvency II-Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG). Sie führte weiterentwickelte Anforderungen für Versicherer in Bezug auf deren Solvenz ein und legte dafür eine ganzheitliche Risikobetrachtung zugrunde. Die Richtlinie stellte neue Bewertungsvorschriften hinsichtlich Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf. Alles mit dem Ziel, das Risiko der Insolvenz eines Versicherers zu verringern. Auch die EU-Versicherungsrichtlinie (Insurance Distribution Directive IDD), früher “IMD2“, wurde neu verfasst. Davon betroffen sind neben dem Vertrieb der Versicherungen auch die Prozesse, die Organisation und die IT-Systemlandschaft. Die IDD bezieht alle Vertriebswege mit ein, einschließlich Online-Portale, Allfinanzunternehmen und Unternehmen, die das Versicherungsgeschäft nicht als Kerngeschäft betreiben und nur nebenbei Versicherungspolicen anbieten! Ziel ist es unter anderem, Vertriebspraktiken transparenter zu machen, den Verbraucherschutz zu stärken und die Niederlassungsfreiheit von Versicherungsvermittlern in der EU zu gewährleisten.
Gesetzliche Weiterbildungspflicht für die Versicherungswirtschaft
Die Richtlinie, 2016 von der EU verabschiedet und im Dezember 2018 in deutsches Recht umgesetzt, sieht auch vor, dass alle in der privaten Versicherungswirtschaft vertrieblich tätigen Mitarbeitenden gesetzlich verpflichtet sind, sich mindestens 15 Stunden pro Kalenderjahr nachweislich weiterzubilden. Zu diesen Mitarbeitenden gehören:
- Alle Beschäftigten im Versicherungsvertrieb, also Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler, Versicherungsberater und gebundene Versicherungsvermittler sowie deren Backoffice-Personal, das unm